Wenn nach den Herbstferien die Schule wieder beginnt, müssen die Schulen wieder von allen Schülerinnen und Schülern die

Erklärung der Erziehungsberechtigten über einen möglichen Ausschluss vom Schulbetrieb nach der Corona-Verordnung Schule und der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne

einsammeln. Dies muss am ersten Schultag, also am 2. November 2020 erfolgen.

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